🔐 Sicherheit
Unser Parkhaus ist komplett eingezäunt und wird rund um die Uhr überwacht. Ihr Fahrzeug ist bei uns sicher - egal wie lange Sie unterwegs sind! Darüber hinaus ist Elite Parken Köln rund um die Uhr für Sie da.
🚐 Transfer
Bequem und zuverlässig: Wir bringen Sie und andere Reisende direkt zum Flughafenterminal und holen Sie bei Ihrer Rückkehr wieder ab.
Wichtig: Der kostenlose Transfer wird für bis zu 3 Personen angeboten.
🍵 Zusätzlich
Einzelheiten zur Ankunft
Am Tag der Abreise
Rufen Sie ca. 30 Minuten vor Ihrer Ankunft im Parkhaus an (+49 1626039073) und teilen Sie uns Ihre Ankunftszeit mit. Bei der Ankunft auf dem Parkplatz melden Sie sich am Check-in-Schalter, wo das Fahrzeug übergeben wird und fehlende Angaben ergänzt werden.
Anschließend geben Sie Ihr Gepäck aus dem Fahrzeug und Ihre Schlüssel ab. Die Parkplatzwächter parken die Fahrzeuge selbst und bringen die Kunden dann zum Terminal 2 des Flughafens, Bushaltestelle 2A. Dies ist auch der Treffpunkt für die Abholung des Fahrzeugs.
Am Tag Ihrer Rückkehr
Nach der Landung holen Sie Ihr Gepäck ab und begeben sich zum vereinbarten Abholpunkt Terminal 2, Busbahnhof (FlixBus) 2A. Erst wenn Sie an diesem Punkt sind, rufen Sie den Parkplatz an und informieren Sie ihn, dass Sie zur Abholung bereit sind.
Sie werden dann so schnell wie möglich vom Flughafen abgeholt. Je nach Jahreszeit kann die Abholung bis zu 30 Minuten dauern! Bei Ihrer Ankunft im Parkhaus melden Sie sich im Büro und erhalten Ihre Schlüssel.
Verspätungen oder Verlängerungen Ihrer Reservierung müssen dem Parkplatzanbieter sofort mitgeteilt werden. Die reservierte Zeit ist verbindlich.
Bitte beachten Sie: Auf dem Parkplatz wird eine zusätzliche Flughafengebühr von 10 € pro Fahrzeug erhoben (vor Ort zu zahlen).
Die Buchung von Elite Parken Köln Köln/Bonn über Parklot spart Ihnen Zeit und garantiert Ihnen einen Platz.
Otto L.
3.50/5
Bei Übernahme und Abholung werden die Fahrzeuge nicht auf Schäden kontrolliert.
Tatjana W.
5.00/5
Weiterlesen: Bewertungen zum Parkplatz Parkplatz Elite Parken Köln (5)
Zur Erfüllung der in Art. 12a Nr. 2 und 4 des Gesetzes vom 30.05.2014 über Verbraucherrechte (GBl. von 2020, Pos. 287) vorgesehenen Verpflichtung informiert der Dienstleister Sie hiermit über die Aufteilung der Pflichten im Zusammenhang mit dem über den Dienst abgeschlossenen Vertrag über die Parkdienstleistung zwischen dem Dienstleister und den Unternehmen, die Eigentümer der Parkplätze sind und ihre Angebote auf dem Dienst des Dienstleisters präsentieren. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass sämtliche auf dem Dienst des Dienstleisters verfügbaren Angebote von Unternehmern stammen.
Die Rolle des Dienstleisters besteht darin:
Angebote für Parkdienstleistungen auf der Website in der von den Parkplatzinhabern oder den für die Zusammenarbeit verantwortlichen Personen übermittelten Fassung zu veröffentlichen, einschließlich der Preise. Der Dienstleister hat nämlich keinen Einfluss auf die Höhe der oben genannten Preise, modifiziert sie nicht und übermittelt stets die aktuellsten Preise, die von den Parkplätzen und Partnern bereitgestellt werden.
Reisenden per E-Mail die folgenden Informationen zu den wesentlichen Merkmalen der Dienstleistung zu geben:
Standort des Parkplatzes, Kontaktdaten zum Parkplatzservice;
Informationen über Transfers, gegebenenfalls deren Fehlen, insbesondere über deren Dauer;
alle vom Parkplatz angebotenen Annehmlichkeiten;
Informationen zu sprachlichen Anforderungen, falls die Inanspruchnahme bestimmter Parkdienstleistungen durch den Reisenden von einer erfolgreichen mündlichen Kommunikation abhängt;
Informationen über die Verfügbarkeit von Parkdienstleistungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie auf Wunsch des Reisenden genaue Informationen darüber, wie diese an seine Bedürfnisse angepasst werden können.
Bereitstellung von Informationen auf der Website über:
den Preis der Parkdienstleistung und die Art der Zahlung;
die Art der zusätzlichen Kosten, mit denen der Nutzer belastet werden kann;
das Recht des Nutzers, den Vertrag über die Parkdienstleistung innerhalb der in den AGB des Dienstes vorgesehenen Frist vor Beginn der Parkdienstleistung zu kündigen;
den Handelsnamen, die Adresse, die Anfahrtsbeschreibung und die Öffnungszeiten des Parkplatzes.
Ermöglichung der Reservierung und des Kaufs der Parkdienstleistung sowie der vom Parkplatz angebotenen Zusatzleistungen.
Ermöglichung des Abschlusses einer Versicherung zur Parkdienstleistung, die von einem externen, nicht vertraglich mit dem Parkplatz verbundenen Partner – Inter Partner Assistance S.A. – angeboten wird.
Bereitstellung individueller kommerzieller Informationen über Angebote an Nutzer, die den Dienst per E-Mail kontaktiert haben.
Durchführung der aus den vom Nutzer geschlossenen Verträgen resultierenden Betreuung, worunter insbesondere die Übermittlung von Informationen zur Reservierung vom Parkplatz sowie die Übermittlung von Informationen von der Versicherungsgesellschaft im Falle eines solchen Kaufs durch den Nutzer zu verstehen ist.
Ermöglichung von Änderungen an der Reservierung durch den Nutzer innerhalb der in den AGB vorgesehenen Frist, Übermittlung aller sonstigen Informationen, die die Durchführung der Parkdienstleistung beeinflussen, sowie Unterstützung bei der Kommunikation des Nutzers mit dem Parkplatz während der Dauer der Parkdienstleistung.
Bearbeitung von Beschwerden aus dem Bereich der eigenen Tätigkeit und der erbrachten Dienstleistungen, insbesondere des Verkaufsprozesses – der Ordnungsmäßigkeit und Qualität der Betreuung im Verkaufsprozess der im Angebot des Dienstes verfügbaren Dienstleistungen sowie der Nachbetreuung.
Die Rolle des Parkplatzes ist:
dem Dienstleister Angebote des Parkplatzes zu übermitteln, einschließlich Informationen über den Preis der Dienstleistung, die insbesondere das Abstellen des Fahrzeugs auf dem Parkplatzgelände sowie die Preise zusätzlicher vom Nutzer in Anspruch genommener Dienstleistungen umfasst;
dem Dienstleister Daten und Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Durchführung der Parkdienstleistungen erforderlich sind;
dem Dienstleister die Präsentation von Fotos des Parkplatzes und der Transferfahrzeuge in den an den Dienstleister übermittelten Angeboten bereitzustellen;
ordnungsgemäße Erfüllung des mit dem Nutzer geschlossenen Vertrags;
Bearbeitung von Beschwerden, deren Gegenstand die nicht ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags durch den Parkplatz ist.