Parkplatz Smart Space Flughafen Warschau-Chopin

Krakowiaków 68/70, 02-421 Warszawa

Informationen über Parkplatz Parkplatz Smart Space am Flughafen Okecie

Parking Smart Space Okęcie

Ruhe und Sicherheit für Ihr Auto während Ihrer Abwesenheit

🔐 Sicherheit

Der Parkplatz verfügt über eine befestigte Oberfläche, ist eingezäunt, gut beleuchtet und überwacht. Zusätzliche Sicherheit für das Fahrzeug bietet die 24-Stunden-Präsenz und Überwachung durch qualifiziertes Personal.

🚐 Transfer

Im Preis des Parkens ist ein kostenloser Transfer zum Flughafen sowie die Abholung nach Rückkehr enthalten. Die Transferzeit beträgt 9 Minuten. Nach der Ankunft genügt ein Anruf unter +48 576 006 870, um den Rücktransport zu bestellen.

🍵 Zusätzlich (vor Ort zahlbar)
  • Schlüsselpfand
  • Handwäsche
  • Polsterreinigung
  • Reifenwechsel und -reparatur
  • Werkstatt
Weltkarte Anfahrtsdetails

Anfahrt von Hauptstraßen (z. B. A2 oder S8): 

  1. Von der S8 über die Anschlussstelle Salomea in Richtung Mokotów fahren.
  2. Weiter auf der Straße Łopuszańska.
    Vor der Ampel rechts in die Straße Przedpole abbiegen.
  3. Am Ende links in die Straße Krakowiaków abbiegen.
  4. Der Parkplatz befindet sich auf der linken Seite – Krakowiaków 68/70.

Aus südlicher und westlicher Richtung (z. B. A2 oder S7):

  1. Auf die S8 in der Nähe von Warschau auffahren.
  2. Dann wie oben beschrieben fahren: Salomea → Łopuszańska → Przedpole → Krakowiaków.
  3. Die Strecke ist einfach und erfordert keine Wendemanöver.

Anreise vom Chopin-Flughafen

  1. Der Parkplatz liegt ca. 2 km (4–6 Minuten Transfer) vom Terminal entfernt.
  2. Nach der Ankunft stellen Sie Ihr Fahrzeug ab, und das Personal bringt Sie kostenlos mit dem Shuttle direkt zum Terminal.

Die Buchung über Parklot garantiert Zeitersparnis und einen sicheren Stellplatz.

Die Reservierung des Parking Smart Space Okęcie bei Parklot spart Ihnen Zeit und garantiert einen Platz.

Galerie Parkplatz Parkplatz Smart Space

Karte

Rechtliche Informationen

Zur Erfüllung der in Art. 12a Nr. 2 und 4 des Gesetzes vom 30.05.2014 über Verbraucherrechte (GBl. von 2020, Pos. 287) vorgesehenen Verpflichtung informiert der Dienstleister Sie hiermit über die Aufteilung der Pflichten im Zusammenhang mit dem über den Dienst abgeschlossenen Vertrag über die Parkdienstleistung zwischen dem Dienstleister und den Unternehmen, die Eigentümer der Parkplätze sind und ihre Angebote auf dem Dienst des Dienstleisters präsentieren. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass sämtliche auf dem Dienst des Dienstleisters verfügbaren Angebote von Unternehmern stammen.

Die Rolle des Dienstleisters besteht darin:

  1. Angebote für Parkdienstleistungen auf der Website in der von den Parkplatzinhabern oder den für die Zusammenarbeit verantwortlichen Personen übermittelten Fassung zu veröffentlichen, einschließlich der Preise. Der Dienstleister hat nämlich keinen Einfluss auf die Höhe der oben genannten Preise, modifiziert sie nicht und übermittelt stets die aktuellsten Preise, die von den Parkplätzen und Partnern bereitgestellt werden.

  1. Reisenden per E-Mail die folgenden Informationen zu den wesentlichen Merkmalen der Dienstleistung zu geben:

  • Standort des Parkplatzes, Kontaktdaten zum Parkplatzservice;

  • Informationen über Transfers, gegebenenfalls deren Fehlen, insbesondere über deren Dauer;

  • alle vom Parkplatz angebotenen Annehmlichkeiten;

  • Informationen zu sprachlichen Anforderungen, falls die Inanspruchnahme bestimmter Parkdienstleistungen durch den Reisenden von einer erfolgreichen mündlichen Kommunikation abhängt;

  • Informationen über die Verfügbarkeit von Parkdienstleistungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie auf Wunsch des Reisenden genaue Informationen darüber, wie diese an seine Bedürfnisse angepasst werden können.

  1. Bereitstellung von Informationen auf der Website über:

  • den Preis der Parkdienstleistung und die Art der Zahlung;

  • die Art der zusätzlichen Kosten, mit denen der Nutzer belastet werden kann;

  • das Recht des Nutzers, den Vertrag über die Parkdienstleistung innerhalb der in den AGB des Dienstes vorgesehenen Frist vor Beginn der Parkdienstleistung zu kündigen;

  • den Handelsnamen, die Adresse, die Anfahrtsbeschreibung und die Öffnungszeiten des Parkplatzes.

  1. Ermöglichung der Reservierung und des Kaufs der Parkdienstleistung sowie der vom Parkplatz angebotenen Zusatzleistungen.

  1. Ermöglichung des Abschlusses einer Versicherung zur Parkdienstleistung, die von einem externen, nicht vertraglich mit dem Parkplatz verbundenen Partner – Inter Partner Assistance S.A. – angeboten wird.

  1. Bereitstellung individueller kommerzieller Informationen über Angebote an Nutzer, die den Dienst per E-Mail kontaktiert haben.

  1. Durchführung der aus den vom Nutzer geschlossenen Verträgen resultierenden Betreuung, worunter insbesondere die Übermittlung von Informationen zur Reservierung vom Parkplatz sowie die Übermittlung von Informationen von der Versicherungsgesellschaft im Falle eines solchen Kaufs durch den Nutzer zu verstehen ist.

  1. Ermöglichung von Änderungen an der Reservierung durch den Nutzer innerhalb der in den AGB vorgesehenen Frist, Übermittlung aller sonstigen Informationen, die die Durchführung der Parkdienstleistung beeinflussen, sowie Unterstützung bei der Kommunikation des Nutzers mit dem Parkplatz während der Dauer der Parkdienstleistung.

  1. Bearbeitung von Beschwerden aus dem Bereich der eigenen Tätigkeit und der erbrachten Dienstleistungen, insbesondere des Verkaufsprozesses – der Ordnungsmäßigkeit und Qualität der Betreuung im Verkaufsprozess der im Angebot des Dienstes verfügbaren Dienstleistungen sowie der Nachbetreuung.

Die Rolle des Parkplatzes ist:

  • dem Dienstleister Angebote des Parkplatzes zu übermitteln, einschließlich Informationen über den Preis der Dienstleistung, die insbesondere das Abstellen des Fahrzeugs auf dem Parkplatzgelände sowie die Preise zusätzlicher vom Nutzer in Anspruch genommener Dienstleistungen umfasst;

  • dem Dienstleister Daten und Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Durchführung der Parkdienstleistungen erforderlich sind;

  • dem Dienstleister die Präsentation von Fotos des Parkplatzes und der Transferfahrzeuge in den an den Dienstleister übermittelten Angeboten bereitzustellen;

  • ordnungsgemäße Erfüllung des mit dem Nutzer geschlossenen Vertrags;

  • Bearbeitung von Beschwerden, deren Gegenstand die nicht ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags durch den Parkplatz ist.

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