Parkplatz Supreme Parking Garage Flughafen Warschau-Chopin

Wynalazek 3 F 02-677, Warszawa

Informationen über Parkplatz Parkplatz Supreme Parking Garage am Flughafen Okecie

Supreme Parking Garage Okęcie

Sichere, überdachte Parkplätze in der Nähe des Chopin-Flughafens.

🔐 Sicherheit

Ihr Fahrzeug ist rund um die Uhr durch ein modernes Überwachungssystem und erfahrenes Personal geschützt, das es jederzeit sichert

Wenn Sie einen überdachten Platz reservieren, erhalten Sie zusätzlichen Schutz für Ihr Fahrzeug. Es wird vor ungünstigen Wetterbedingungen wie Regen, Schnee oder intensiver Sonneneinstrahlung geschützt.

🚐 Transfer

Der Parkplatz bietet einen schnellen und komfortablen Transfer zum Flughafen, der im Reservierungspreis inbegriffen ist. Ein klimatisierter, sicherer Bus bringt Sie in nur 4 Minuten direkt zum Terminal. Nach der Ankunft und Abholung des Gepäcks kontaktieren Sie den Service unter der 24-Stunden-Nummer +48 571 799 433, um den Abholservice vom Flughafen zu vereinbaren.

Weltkarte Anfahrtsbeschreibung

Der Parkplatz befindet sich in der ul. Wynalazek 3, Gebäude F, auf den Ebenen -1 und -2 des Untergeschoss-Parks.

Zugang zum Parkplatz:

  • Der Schranken öffnet sich automatisch anhand des Nummernschilder-Scans.
  • Falls sich der Schranken aus irgendeinem Grund nicht öffnet, nehmen Sie bitte ein Ticket am Einfahrtstor - aber zahlen Sie es nicht!
Parken:
 
  • Parkplätze befinden sich auf Ebene -1, Nummern 1 bis 96, sowie auf der gesamten Ebene -2
  • Nach dem Parken gehen Sie zum Treffpunkt auf Ebene -1 in der Nähe der Parkkassen. Von Ebene -2 nutzen Sie den Aufzug, um nach -1 zu gelangen.
Transferbuchung:
 
  • Um einen Transfer zu buchen, kontaktieren Sie uns bitte unter der Telefonnummer 571 799 433
  • Wenn Sie Fragen oder Probleme haben, wenden Sie sich bitte an den Parkservice.

Reservierung Supreme Parking Garage bei Parklot spart Ihnen Zeit und garantiert einen Parkplatz.

Galerie Parkplatz Parkplatz Supreme Parking Garage

Karte

Rechtliche Informationen

Zur Erfüllung der in Art. 12a Nr. 2 und 4 des Gesetzes vom 30.05.2014 über Verbraucherrechte (GBl. von 2020, Pos. 287) vorgesehenen Verpflichtung informiert der Dienstleister Sie hiermit über die Aufteilung der Pflichten im Zusammenhang mit dem über den Dienst abgeschlossenen Vertrag über die Parkdienstleistung zwischen dem Dienstleister und den Unternehmen, die Eigentümer der Parkplätze sind und ihre Angebote auf dem Dienst des Dienstleisters präsentieren. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass sämtliche auf dem Dienst des Dienstleisters verfügbaren Angebote von Unternehmern stammen.

Die Rolle des Dienstleisters besteht darin:

  1. Angebote für Parkdienstleistungen auf der Website in der von den Parkplatzinhabern oder den für die Zusammenarbeit verantwortlichen Personen übermittelten Fassung zu veröffentlichen, einschließlich der Preise. Der Dienstleister hat nämlich keinen Einfluss auf die Höhe der oben genannten Preise, modifiziert sie nicht und übermittelt stets die aktuellsten Preise, die von den Parkplätzen und Partnern bereitgestellt werden.

  1. Reisenden per E-Mail die folgenden Informationen zu den wesentlichen Merkmalen der Dienstleistung zu geben:

  • Standort des Parkplatzes, Kontaktdaten zum Parkplatzservice;

  • Informationen über Transfers, gegebenenfalls deren Fehlen, insbesondere über deren Dauer;

  • alle vom Parkplatz angebotenen Annehmlichkeiten;

  • Informationen zu sprachlichen Anforderungen, falls die Inanspruchnahme bestimmter Parkdienstleistungen durch den Reisenden von einer erfolgreichen mündlichen Kommunikation abhängt;

  • Informationen über die Verfügbarkeit von Parkdienstleistungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie auf Wunsch des Reisenden genaue Informationen darüber, wie diese an seine Bedürfnisse angepasst werden können.

  1. Bereitstellung von Informationen auf der Website über:

  • den Preis der Parkdienstleistung und die Art der Zahlung;

  • die Art der zusätzlichen Kosten, mit denen der Nutzer belastet werden kann;

  • das Recht des Nutzers, den Vertrag über die Parkdienstleistung innerhalb der in den AGB des Dienstes vorgesehenen Frist vor Beginn der Parkdienstleistung zu kündigen;

  • den Handelsnamen, die Adresse, die Anfahrtsbeschreibung und die Öffnungszeiten des Parkplatzes.

  1. Ermöglichung der Reservierung und des Kaufs der Parkdienstleistung sowie der vom Parkplatz angebotenen Zusatzleistungen.

  1. Ermöglichung des Abschlusses einer Versicherung zur Parkdienstleistung, die von einem externen, nicht vertraglich mit dem Parkplatz verbundenen Partner – Inter Partner Assistance S.A. – angeboten wird.

  1. Bereitstellung individueller kommerzieller Informationen über Angebote an Nutzer, die den Dienst per E-Mail kontaktiert haben.

  1. Durchführung der aus den vom Nutzer geschlossenen Verträgen resultierenden Betreuung, worunter insbesondere die Übermittlung von Informationen zur Reservierung vom Parkplatz sowie die Übermittlung von Informationen von der Versicherungsgesellschaft im Falle eines solchen Kaufs durch den Nutzer zu verstehen ist.

  1. Ermöglichung von Änderungen an der Reservierung durch den Nutzer innerhalb der in den AGB vorgesehenen Frist, Übermittlung aller sonstigen Informationen, die die Durchführung der Parkdienstleistung beeinflussen, sowie Unterstützung bei der Kommunikation des Nutzers mit dem Parkplatz während der Dauer der Parkdienstleistung.

  1. Bearbeitung von Beschwerden aus dem Bereich der eigenen Tätigkeit und der erbrachten Dienstleistungen, insbesondere des Verkaufsprozesses – der Ordnungsmäßigkeit und Qualität der Betreuung im Verkaufsprozess der im Angebot des Dienstes verfügbaren Dienstleistungen sowie der Nachbetreuung.

Die Rolle des Parkplatzes ist:

  • dem Dienstleister Angebote des Parkplatzes zu übermitteln, einschließlich Informationen über den Preis der Dienstleistung, die insbesondere das Abstellen des Fahrzeugs auf dem Parkplatzgelände sowie die Preise zusätzlicher vom Nutzer in Anspruch genommener Dienstleistungen umfasst;

  • dem Dienstleister Daten und Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Durchführung der Parkdienstleistungen erforderlich sind;

  • dem Dienstleister die Präsentation von Fotos des Parkplatzes und der Transferfahrzeuge in den an den Dienstleister übermittelten Angeboten bereitzustellen;

  • ordnungsgemäße Erfüllung des mit dem Nutzer geschlossenen Vertrags;

  • Bearbeitung von Beschwerden, deren Gegenstand die nicht ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags durch den Parkplatz ist.

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