Parktiger Airport Parkplatz 2 Flughafen Wien-Schwechat

Pechhüttenstraße 8, 2320 Schwechat, Austria

Informationen über Parkplatz Parktiger Airport Parkplatz 2 am Flughafen Wien

Parktiger Airport Parking 2 Wien

Perfekt gelegener Parkplatz am Flughafen Wien-Schwechat

🔐 Sicherheit

Unser Parkplatz ist ein Selbstbedienungsparkplatz, komplett eingezäunt, beleuchtet und rund um die Uhr überwacht. Ihr Fahrzeug ist bei uns sicher - egal wie lange Sie unterwegs sind! 

🚐 Transfer

Bitte beachten Sie: Die Buchung von Parktiger Airport Parking 2 beinhaltet nicht den Service und die Kosten für den Transfer. 

Mit der S-Bahn oder dem Taxi kommen Sie schnell und günstig zum Flughafen:

  • S-Bahn - nur 6 Minuten Fußweg vom Parkplatz zum nahe gelegenen Bahnhof Schwechat. Von dort sind es nur drei Stationen (9 Minuten Fahrzeit) bis zum Flughafen Wien. Die Züge fahren alle 30 Minuten von 04:32 - 01:02 und der Fahrpreis für die S-Bahn beträgt 2 €.
  • Taxi - ca. 10 Minuten Fahrzeit. 
Mapa świata Reisedetails

Am Abreisetag beginnen Sie Ihre Reise von unserem Parkplatz in der Nähe des Flughafens Wien. Bitte finden Sie sich mindestens 3 Stunden vor Ihrer Abflugzeit am Parkplatz ein und planen Sie einen gewissen Zeitpuffer für die Bahn-/Taxifahrt zum Terminal ein.

Die Buchung von Parktiger Airport Parking 2 Vienna über Parklot spart Ihnen Zeit und garantiert Ihnen einen Platz.

Galerie Parkplatz Parktiger Airport Parkplatz 2

Karte

Rechtliche Informationen

Zur Erfüllung der in Art. 12a Nr. 2 und 4 des Gesetzes vom 30.05.2014 über Verbraucherrechte (GBl. von 2020, Pos. 287) vorgesehenen Verpflichtung informiert der Dienstleister Sie hiermit über die Aufteilung der Pflichten im Zusammenhang mit dem über den Dienst abgeschlossenen Vertrag über die Parkdienstleistung zwischen dem Dienstleister und den Unternehmen, die Eigentümer der Parkplätze sind und ihre Angebote auf dem Dienst des Dienstleisters präsentieren. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass sämtliche auf dem Dienst des Dienstleisters verfügbaren Angebote von Unternehmern stammen.

Die Rolle des Dienstleisters besteht darin:

  1. Angebote für Parkdienstleistungen auf der Website in der von den Parkplatzinhabern oder den für die Zusammenarbeit verantwortlichen Personen übermittelten Fassung zu veröffentlichen, einschließlich der Preise. Der Dienstleister hat nämlich keinen Einfluss auf die Höhe der oben genannten Preise, modifiziert sie nicht und übermittelt stets die aktuellsten Preise, die von den Parkplätzen und Partnern bereitgestellt werden.

  1. Reisenden per E-Mail die folgenden Informationen zu den wesentlichen Merkmalen der Dienstleistung zu geben:

  • Standort des Parkplatzes, Kontaktdaten zum Parkplatzservice;

  • Informationen über Transfers, gegebenenfalls deren Fehlen, insbesondere über deren Dauer;

  • alle vom Parkplatz angebotenen Annehmlichkeiten;

  • Informationen zu sprachlichen Anforderungen, falls die Inanspruchnahme bestimmter Parkdienstleistungen durch den Reisenden von einer erfolgreichen mündlichen Kommunikation abhängt;

  • Informationen über die Verfügbarkeit von Parkdienstleistungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie auf Wunsch des Reisenden genaue Informationen darüber, wie diese an seine Bedürfnisse angepasst werden können.

  1. Bereitstellung von Informationen auf der Website über:

  • den Preis der Parkdienstleistung und die Art der Zahlung;

  • die Art der zusätzlichen Kosten, mit denen der Nutzer belastet werden kann;

  • das Recht des Nutzers, den Vertrag über die Parkdienstleistung innerhalb der in den AGB des Dienstes vorgesehenen Frist vor Beginn der Parkdienstleistung zu kündigen;

  • den Handelsnamen, die Adresse, die Anfahrtsbeschreibung und die Öffnungszeiten des Parkplatzes.

  1. Ermöglichung der Reservierung und des Kaufs der Parkdienstleistung sowie der vom Parkplatz angebotenen Zusatzleistungen.

  1. Ermöglichung des Abschlusses einer Versicherung zur Parkdienstleistung, die von einem externen, nicht vertraglich mit dem Parkplatz verbundenen Partner – Inter Partner Assistance S.A. – angeboten wird.

  1. Bereitstellung individueller kommerzieller Informationen über Angebote an Nutzer, die den Dienst per E-Mail kontaktiert haben.

  1. Durchführung der aus den vom Nutzer geschlossenen Verträgen resultierenden Betreuung, worunter insbesondere die Übermittlung von Informationen zur Reservierung vom Parkplatz sowie die Übermittlung von Informationen von der Versicherungsgesellschaft im Falle eines solchen Kaufs durch den Nutzer zu verstehen ist.

  1. Ermöglichung von Änderungen an der Reservierung durch den Nutzer innerhalb der in den AGB vorgesehenen Frist, Übermittlung aller sonstigen Informationen, die die Durchführung der Parkdienstleistung beeinflussen, sowie Unterstützung bei der Kommunikation des Nutzers mit dem Parkplatz während der Dauer der Parkdienstleistung.

  1. Bearbeitung von Beschwerden aus dem Bereich der eigenen Tätigkeit und der erbrachten Dienstleistungen, insbesondere des Verkaufsprozesses – der Ordnungsmäßigkeit und Qualität der Betreuung im Verkaufsprozess der im Angebot des Dienstes verfügbaren Dienstleistungen sowie der Nachbetreuung.

Die Rolle des Parkplatzes ist:

  • dem Dienstleister Angebote des Parkplatzes zu übermitteln, einschließlich Informationen über den Preis der Dienstleistung, die insbesondere das Abstellen des Fahrzeugs auf dem Parkplatzgelände sowie die Preise zusätzlicher vom Nutzer in Anspruch genommener Dienstleistungen umfasst;

  • dem Dienstleister Daten und Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Durchführung der Parkdienstleistungen erforderlich sind;

  • dem Dienstleister die Präsentation von Fotos des Parkplatzes und der Transferfahrzeuge in den an den Dienstleister übermittelten Angeboten bereitzustellen;

  • ordnungsgemäße Erfüllung des mit dem Nutzer geschlossenen Vertrags;

  • Bearbeitung von Beschwerden, deren Gegenstand die nicht ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags durch den Parkplatz ist.

Reservierung und Preisliste - Parktiger Airport Parkplatz 2

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